DFB bestätigt offiziell: Zwei Jahre Hoffenheim-Verbot für BVB-Fans + 50000 Euro Geldstrafe
Vor wenigen tagen wurde bekannt, dass der BVB in den nächsten zwei Jahren auf Unterstützung bei Auswärtsspielen gegen die TSG 1899 Hoffenheim verzichten muss. Am heutigen Freitag widerrief das DFB-Sportgericht offiziell die Bewährungsstrafe gegen den BVB. Die Bewährungsstrafe wurde am 2. November 2018 ausgesprochen und wird nun widerrufen, da BVB-Fans wiederholt wegen Schmähungen gegen TSG-Mäzen Dietmar Hopp auffällig geworden sind.
Der DFB erklärte die Bewährungsstrafe in einem Statement: „Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen“, teilte der Deutsche Fußballbund mit.
Die Widerrufung der Bewährungsstrafe sei unausweichlich gewesen. „Der Widerruf der Bewährungsstrafe war nach den erneuten Schmähungen gegen Dietmar Hopp als Folge des vorangegangenen Urteils vom 2. November 2018 unausweichlich. Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre,“ erklärte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz.
50000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Zusätzlich muss der BVB eine Geldstrafe in Höhe von 50000 Euro bezahlen. „Zudem wurde der Verein wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt, wovon der Klub bis zu 17.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.“
Der BVB habe dieser Entscheidung bereits zugestimmt.