Rache für Sancho! ManCity lockt BVB-Hoffnung mit Mega-Handgeld


Nnamdi Collins gilt als eines der größten Talente der aktuellen BVB-Jugend. Der erst 16-jährige Innenverteidiger übernimmt aktuell die Rolle des Abwehrchefs der Borussia Dortmund U17. Nun zeigen zwei Premier League Klubs Interesse und möchten das Abwehr-Talent mit einer ordentlichen Menge an Handgeld überzeugen,

Borussia Dortmund ist in ganz Europa für seine erfolgreiche Jugendarbeit bekannt. Da ist es kein Wunder, dass europäische Topklubs, vermehrt bei den Dortmundern, nach Nachwuchstalenten suchen.

Wie die Bild berichtet, ist Manchester City aktuell stark an einem Transfer von BVB U17 Abwehrchef Nnamdi Collins interessiert. Erst 2017 hatte der BVB Jadon Sancho für rund 7,6 Millionen Euro, aus der Jugend der Citizens verpflichtet. Im kommenden Sommer wird Jadon Sancho, aller Voraussicht nach, die Borussen für mehr als 120 Millionen Euro verlassen.

In Betrachtung dieses Hintergrundes könnte man Manchester Citys Angriff auf Nnamdi Collins, auch als Racheakt verstehen. Immerhin sind die Citizens bereit, den erst 16-Jährigen, ein Handgeld von rund 2 Millionen Euro zu bezahlen.

Auch der FC Chelsea soll an Collins interessiert sein. Die Blues sollen allerdings nur bereit sein ein Handgeld von rund eine Million Euro zu bezahlen.

Der BVB möchte Collins nun mit einem Fördervertrag ausstatten und so langfristig an den Verein binden. BVB-Sportdirektor Michael Zorc soll sich der Personalie Collins persönlich angenommen haben.

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Regularien für einen U18 Wechsel

Grundsätzlich verbietet die FIFA Transfers von Minderjährigen. So heißt es im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: „Ein Spieler darf nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.“

Allerdings gibt es Ausnahmen wenn: „Die Eltern des Spielers nehmen aus Gründen, die nichts mit dem Fussballsport zu tun haben, Wohnsitz im Land des neuen Vereins, oder der Wechsel findet innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt, und das Alter des Spielers liegt zwischen 16 und 18 Jahren.“ Eine zusätzliche Ausnahme gilt wenn: „Der Spieler wohnt höchstens 50 km von einer Landesgrenze entfernt, und der Verein des benachbarten Verbands, für den der Spieler registriert werden möchte, liegt ebenfalls höchstens 50 km von der Landesgrenze entfernt. Die Distanz zwischen dem Wohnort des Spielers und dem Sitz des Vereins darf höchstens 100 km betragen. In diesem Fall wohnt der Spieler weiterhin zu Hause, und beide Verbände müssen mit diesem Vorgehen explizit einverstanden sein.“

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Fabian Budde

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